Landesregierung hat neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen – gültig vom 19. März bis zum 2. April 2022

Veröffentlicht am

Liebe Sportfreunde,

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 18. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie ist am am 19. März 2022 in Kraft getreten und ist gültig bis zum 2. April 2022.

Sportausübung Innenraum/indoor

Die bisher angewandten G-Regelungen entfallen. Es dürfen wieder alle Personengruppen uneingeschränkt Sport ausüben.

Hygienekonzept

Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:

– Sportausübung (indoor)

– Sportwettbewerben (indoor und outdoor)

– Veranstaltungen

Registrierung mit Corona-Warn-App möglich

Einrichtungen mit Publikumsverkehr (somit auch Sportstätten) müssen als Angebot für die Gäste einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig.

Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen

Gemäß § 11 Absatz 4 gilt § 5 für Zuschauende beim Training oder bei Sportwettbewerben entsprechend.

Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume

Bei Veranstaltungen haben alle Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht, wenn bis zu 100 zeitgleich Teilnehmende feste Sitz- oder Stehplätze haben und sich passiv verhalten.

Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume

Keine Einschränkungen.

Gastronomie / Vereinsgaststätten

Sowohl die G-Regelungen als auch die Maskenpflicht entfallen.

Wichtige Links:

Aktuelle Landesverordnung

Unsere neuesten Artikel

„Beim TGW zählt nur die Mannschaft“

Dörte Moritzen Neumünster Die Sportart ist bereits 100 Jahre alt. In Neunmünster kennt man sie seit rund 36 ...

Gold für Neumünster: Tiny Swans glänzen bei Stage Championship in Lemgo

Special Olympics Landesspiele Lübeck – Medaillen für das Lebenshilfewerk