Neue Landesverordnung ab dem 20.09.21 in Kraft

Veröffentlicht am

Liebe Sportfreunde*innen,

ab dem 20.09.2021 gilt die neue Verordnung des Landes Schleswig-Holstein im Umgang mit dem Corona-Virus. Zunächst ist diese bis zum 17.10.2021 gültig.

Grundsätzlich sind viele Beschränkungen, wie etwa die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, das Abstandsgebot und die Kontakterhebung gelockert worden. Nunmehr soll die sogenannte 3 G-Regel wirksam werden.

Die wesentlichen Änderungen sind die folgenden:

  • Das Abstandsgebot von 1,50 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird bei Anwendung der 3G-Regelung in den meisten Innenbereichen aufgehoben. Immer dort, wo ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, wird innen und außen weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
  • Die bisherigen Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen werden nahezu aufgehoben. Durch den Wegfall der Vorschriften sind entsprechende Registrierungen in den genannten Bereichen nur freiwillig und dann nur unter Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Vorgaben möglich.
  • Bei Veranstaltungen fallen Beschränkungen weitgehend weg. Sie sind damit innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ohne Einhaltung des Abstandsgebotes und ohne Maskenpflicht möglich. Voraussetzung bleibt die Erstellung eines Hygienekonzepts unter anderem mit einer regelmäßigen Lüftung der Innenbereiche. In Innenbereichen ist zudem die 3G-Regel einzuhalten.
  • Bei Sportveranstaltungen gelten bezogen auf die Zuschauerinnen- und Zuschauerzahlen keine Obergrenzen mehr.

Für weitere Informationen gelangt ihr hier zur Verordnung.

Unsere neuesten Artikel

„Beim TGW zählt nur die Mannschaft“

Dörte Moritzen Neumünster Die Sportart ist bereits 100 Jahre alt. In Neunmünster kennt man sie seit rund 36 ...

Gold für Neumünster: Tiny Swans glänzen bei Stage Championship in Lemgo

Special Olympics Landesspiele Lübeck – Medaillen für das Lebenshilfewerk