Liebe Sportfreunde*innen,
in Hinblick auf die steigenden Corona-Zahlen hat die Landesregierung Schleswig-Holstein reagiert und weitere Einschränkungen (auch) für den organisierten Sport vorgenommen.
Konkret heißt es in dem am 20.10.2020 veröffentlichtem Erlass:
„Verpflichtend umzusetzende Maßnahmen bei Viruszirkulation auf Bevölkerungsebene
Maßnahmen bei 7-Tage-Inzidenz > 50 pro 100.000 Einwohner
3b) Öffentlicher Raum: Es gilt eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf max. 10 Personen. Abweichende Regelungen zur Kontaktbeschränkung und Personenzahlbegrenzung aus § 11 Sport (z.B. vorbereitendes Training auf Wettkämpfe bzw. Wettkämpfe selbst) fallen weg. Ausgenommen sind Profisportmannschaften, soweit das Hygienekonzept entsprechende Teststrategien vorsieht.“
Den kompletten Erlass vom 20. Oktober 2020 über Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein der Landesregierung können Sie hier nachlesen.
Bleiben Sie gesund!