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LSV Digitalisierungsrichtlinie ist online! – Sportvereine und -verbände können ab 10.12.2021 Anträge für Digitalisierungsmaßnahmen im Sport stellen.

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Das Land Schleswig-Holstein hat für das Starterpaket „Digitalen Wandel des Sports mitgestalten“ aus dem Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein Mittel bewilligt.. Davon stehen 2,5 Millionen Euro für die Förderung von Hardware- und Softwareanschaffungen und für Maßnahmen zur digitalen Trainings- und Wettkampfunterstützung zur Verfügung.

Ab sofort können Vereine, Kreissport-, Landesfach- und Sportfachverbände dazu Anträge beim Landessportverband S.-H. stellen. Neumünsteraner Vereine stellen ihren Antrag direkt über den KSV Neumünster.

Die Antragsunterlagen und die neue Bewilligungsrichtlinie finden Sie hier.

Gefördert werden insbesondere der Kauf von:

  • Hardware und Software (auch Programmierungskosten), die dem Betrieb des Vereins/Verbandes dienen
  • Maßnahmen für die digitale Trainings- und Wettkampfunterstützung
  • Angemessene Installations-/Beratungskosten im Zusammenhang mit beantragter Maßnahme

Nicht gefördert werden:

  • Handys
  • Laufende Kosten für Internetanschlüsse u. ä.
  • Laufende Lizenzkosten/Wartungskosten ab dem 2ten Jahr
  • Bauliche Maßnahmen wie Verkabelungen
  • Überwachungskameras
  • E-Gaming Maßnahmen

Förderungssätze- und Fristen:

  • Für die Antragstellung gilt das „Windhund-Verfahren“.
  • Der Bewilligungszeitraum läuft bis 31.12.2022.
  • 65 % Förderung der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Maximale Förderung 30.000,- Euro je Verein/Verband.
  • Zuwendungsfähige Anschaffungskosten mindestens 1.000,– Euro.

Noch eine weitere Information:

Das Angebot einer Vereinssoftware (u.a. Mitgliederverwaltung, Sportler App und vieles mehr) beschäftigt den Landessportverband Schleswig-Holstein auch bereits seit geraumer Zeit. Hier wird eine Kooperation mit dem Bayerischen Landessportverband angestrebt, wobei geplant ist, dass die Einführungsunterstützung und der First Level Support durch den LSV S.-H. übernommen wird. Ob hier zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen werden kann, wird sich voraussichtlich bis zum Ende des 1. Quartals 2022 zeigen. Für diese Kooperationslösung für die Vereinssoftware sind 1,0 Mio. Euro weitere Mittel, zusätzlich zu den o.g. 2,5 Mio. Euro, zur Unterstützung der Vereine vorgesehen. Sollten Sie also die Anschaffung einer Vereinssoftware planen, empfehlen wir Ihnen, dies vorerst noch zurückzustellen. Sobald hier eine Entscheidung gefallen ist, wird der Landessportverband Sie zeitnah informieren.

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