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Landesregierung hat neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen – gültig vom 19. März bis zum 2. April 2022

Veröffentlicht am

Liebe Sportfreunde,

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 18. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie ist am am 19. März 2022 in Kraft getreten und ist gültig bis zum 2. April 2022.

Sportausübung Innenraum/indoor

Die bisher angewandten G-Regelungen entfallen. Es dürfen wieder alle Personengruppen uneingeschränkt Sport ausüben.

Hygienekonzept

Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:

– Sportausübung (indoor)

– Sportwettbewerben (indoor und outdoor)

– Veranstaltungen

Registrierung mit Corona-Warn-App möglich

Einrichtungen mit Publikumsverkehr (somit auch Sportstätten) müssen als Angebot für die Gäste einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig.

Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen

Gemäß § 11 Absatz 4 gilt § 5 für Zuschauende beim Training oder bei Sportwettbewerben entsprechend.

Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume

Bei Veranstaltungen haben alle Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht, wenn bis zu 100 zeitgleich Teilnehmende feste Sitz- oder Stehplätze haben und sich passiv verhalten.

Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume

Keine Einschränkungen.

Gastronomie / Vereinsgaststätten

Sowohl die G-Regelungen als auch die Maskenpflicht entfallen.

Wichtige Links:

Aktuelle Landesverordnung

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