1. Die Sparkasse Südholstein stellt auch für dieses Jahr wieder aus dem Sportförderfonds einen Betrag von 7.500,-- € für Investitionen der Neumünsteraner Sportvereine und der Fachsparten zur Verfügung. Die Zuschüsse werden für folgende Zwecke gewährt:

-         Anschaffung von langlebigen Sportgeräten,

-         Anschaffung von Sportgeräten zur Durchführung zeitlich begrenzter Projekte,

-         Anschaffung von Geräten zur Durchführung von Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung der Kreisfachverbände oder KSV-Fachsparten.

 

Vorrangig soll der Jugend- und Gesundheitssport gefördert werden.

 

Nicht gefördert werden u. a.

-         Baumaßnahmen,

-         KFZ oder deren Anhänger,

-         Sportliche Aktivitäten von Einzelpersonen oder Mannschaften,

-         Durchführung von Veranstaltungen und Teilnahme an Veranstaltungen/Meisterschaften,

-         Büro- oder Verwaltungsgegenstände,

-         Schulungsmaterialien.

 

Die Anträge müssen schriftlich bis zum 01.07.2010 beim KSV eingereicht werden. Sie müssen rechtsverbindlich unterschrieben sein und folgende Angaben beinhalten:

-         Förderungsgegenstand,

-         Eingehende Bedarfsbegründung,

-         Finanzierungsplan,

-         Erfolgte Finanzierung (Eigenanteil),

-         Beantragte oder bewilligte Zuschüsse Dritter,

-         Termin der geplanten oder bereits erfolgten Beschaffung.

 

Dem Antrag müssen schriftliche Angebote oder Kostenvoranschläge beigefügt sein, oder aber Rechnungen, soweit die Anschaffung schon getätigt worden ist, wobei es Anschaffungen nur aus dem Jahr 2010 sein dürfen.

Zu beachten ist, dass eine Förderung ausgeschlossen ist, soweit andere Institute der Finanzwirtschaft außerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe einen Antrag finanziell unterstützen.

 

Über die Anträge entscheidet der KSV in Abstimmung mit der Sparkasse Südholstein.

 

Bei den Anträgen bitten wir jeweils um Angabe des prozentualen Anteils der Jugendlichen im Verein zur Gesamtzahl der Mitglieder.

 

Die Höhe der Investition muss mind. 500,-- € betragen, höchstens 4.000,-- €.

 

 

  1. Für die Talentförderung stellt die Sparkasse Südholstein auch in diesem Jahr wieder 2.500,-- € zur Verfügung.

 

Gefördert werden damit junge Sporttalente aus Neumünster und dem KSV zugehörigen Sportvereinen, die nach ihrem Lebensalter noch zum Jugendbereich gehören. Dazu gehören auch behinderte Sportler, soweit sie die beim Behindertensport geltenden entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

 

Gefördert werden die Sportlerinnen und Sportler, die einem Leistungskader nach Maßgabe des Ausschusses für Leistungssport (Leistungssportkonzept) angehören, und Mannschaften, die zumindest in der höchsten Leistungsklasse des Landes aktiv sind und deren Leistungsstand dem anderer Mannschaften auf Bundesebene in angemessener Weise entsprechen, wobei olympische Sportarten vorrangig zu berücksichtigen sind. Für eine Förderung ist insbesondere maßgeblich, wenn die Sportlerinnen und Sportler an Deutschen, Europa- und Weltmeisterschaften teilnehmen. Darüber hinaus ist für die Höhe der Förderung die finanzielle Belastung der jeweiligen Sportlerin bzw. des jeweiligen Sportlers und des Vereins im Zusammenhang mit den sportlichen Aktivitäten des Betroffenen maßgeblich.

 

Nicht gefördert werden

-         allgemeine laufende Kosten (z. B. Verwaltungs- und Personalkosten),

-         Ausstellungen,

-         Veranstaltungen,

-         Ausfahrten, Ausflüge oder

-         Feste Banden an Sportplätzen.

 

Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses können bis zum 30. September 2010 beim Kreissportverband Neumünster gestellt werden und müssen folgende Angaben enthalten:

-         Verein, Fachverband,

-         Den Namen der jeweiligen Talente mit den Angaben zu den sportlichen Leistungen und den Aufwendungen, oder die Beschreibung der Maßnahme des Vereins zur Förderung von Talenten,

-         Kosten- und Finanzierungsplan.


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